Liposuktion als Kassenleistung
Das Bundesministerium für Gesundheit prüft aktuell den Beschluss zur Aufnahme der Liposuktion in die Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung.
Wird er nicht beanstandet, tritt er einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Danach hat der Bewertungsausschuss 6 Monate Zeit, die Grundlage für die einheitliche Abrechnung der vertragsärztlichen Leistung (EBM) anzupassen. Sowohl der Kostenrahmen, als auch die Vergütungsmöglichkeiten müssen genau definiert werden.
Da also noch nicht alles geklärt ist, können wir leider keine verbindlichen Aussagen machen und auch noch keine Liposuktionstermine für 2026 vergeben.
Ihr Venenzentrum-Team


