Liebe Patientinnen, Liebe Patienten,

sollten wir während unserer Sprechzeiten telefonisch nicht erreichbar sein, bitten wir um Ihr Verständnis.

Zur VENEN-TERMINBUCHUNG benutzen Sie bitte unseren Online-Terminkalender. Bei sonstigen E-Mail-Anfragen teilen Sie uns bitte immer ihr Geburtsdatum mit. Bei Neupatient*innen benötigen wir die Angabe, ob es sich um einen Venen- oder Hauttermin handelt.

Hauttermine können ausschließlich telefonisch oder über E-Mail vereinbart werden.

REZEPTE: E-Mails bzgl. Rezepten können leider nicht beantwortet werden. Rezeptanfragen bitte persönlich oder per Post mit frankiertem Rückumschlag.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

 

Öffnungszeiten Mo - Fr:08.00-12.00 Uhr
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Donnerstag - 27.11.2025

Liposuktion beim Lipödem auf Kassenleistung ab 01.07.2026

Die Kassenärztliche Vereinigung hat den Starttermin, ab dem eine Liposuktion-OP als Kassenleistung gilt, vom 01.1.2026 auf 01.07.2026 verschoben. Damit eine Liposuktion als Kassenleistung genehmigt wird, sind verschiedene Voraussetzungen nötig, die wir Ihnen im folgenden gerne zusammenstellen:

Eine Diagnose dürfen nur folgende Ärzte stellen:

Facharzt für Innere Medizin, Angiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Hautarzt, oder Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Phlebologie

Die Liposuktion darf unter folgenden Voraussetzungen durchgeführt werden:

  • In den letzten 6 Monaten wurde kontinuierlich konservative Therapie durchgeführt und es kam nicht zu einer hinreichenden Linderung der Beschwerden.
  • Es kam zu keiner Gewichtszunahme in den letzten 6 Monaten.
  • *Body Mass Index (BMI) liegt unter 32 kg/m2
  • Wenn der BMI zwischen 32 und 35, darf der **Waist-to-Height Ratio (WHtR) folgende Grenzwerte nicht überschreiten:
    40 Jahre und jünger:  0,5
    41-49 Jahre:   Anstieg um 0,01 je Lebensjahr
    50 Jahre und älter:  0,6
  • Der BMI liegt über 35: zuerst Adipositasbehandlung
  • Die Indikation zur Liposuktion darf nicht vom selben Arzt, der die Diagnose gestellt hat, erfolgen.

* BMI -> Messung: Körpergewicht (kg) geteilt durch (Körpergröße (m) x Körpergröße (m))
**WHtR -> Messung: Taillenumfang (cm) geteilt durch die Körpergröße (cm)

Welche Patientinnen mit v.a. Lipödem oder anderer Fettverteilungsstörung können einen Termin im Venenzentrum bekommen?

1. Patientinnen, die noch nie in der Praxis waren, aber auf die die BMI- und WHTR-Kriterien (s.o.) zutreffen.
2. Patientinnen, die schon eine Diagnose „Lipödem“ von einem anderen Facharzt haben und die die Vorraussetzungen bezüglich BMI + WHTR (s.o.) erfüllen.