Liposuktion beim Lipödem auf Kassenleistung ab 01.07.2026
Die Kassenärztliche Vereinigung hat den Starttermin, ab dem eine Liposuktion-OP als Kassenleistung gilt, vom 01.1.2026 auf 01.07.2026 verschoben. Damit eine Liposuktion als Kassenleistung genehmigt wird, sind verschiedene Voraussetzungen nötig, die wir Ihnen im folgenden gerne zusammenstellen:
Eine Diagnose dürfen nur folgende Ärzte stellen:
Facharzt für Innere Medizin, Angiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Hautarzt, oder Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Phlebologie
Die Liposuktion darf unter folgenden Voraussetzungen durchgeführt werden:
- In den letzten 6 Monaten wurde kontinuierlich konservative Therapie durchgeführt und es kam nicht zu einer hinreichenden Linderung der Beschwerden.
- Es kam zu keiner Gewichtszunahme in den letzten 6 Monaten.
- *Body Mass Index (BMI) liegt unter 32 kg/m2
- Wenn der BMI zwischen 32 und 35, darf der **Waist-to-Height Ratio (WHtR) folgende Grenzwerte nicht überschreiten:
40 Jahre und jünger: 0,5
41-49 Jahre: Anstieg um 0,01 je Lebensjahr
50 Jahre und älter: 0,6 - Der BMI liegt über 35: zuerst Adipositasbehandlung
- Die Indikation zur Liposuktion darf nicht vom selben Arzt, der die Diagnose gestellt hat, erfolgen.
* BMI -> Messung: Körpergewicht (kg) geteilt durch (Körpergröße (m) x Körpergröße (m))
**WHtR -> Messung: Taillenumfang (cm) geteilt durch die Körpergröße (cm)
Welche Patientinnen mit v.a. Lipödem oder anderer Fettverteilungsstörung können einen Termin im Venenzentrum bekommen?
1. Patientinnen, die noch nie in der Praxis waren, aber auf die die BMI- und WHTR-Kriterien (s.o.) zutreffen.
2. Patientinnen, die schon eine Diagnose „Lipödem“ von einem anderen Facharzt haben und die die Vorraussetzungen bezüglich BMI + WHTR (s.o.) erfüllen.


