Liposuktion wird befristet Kassenleistung bei Lipödem im Stadium III
Pressemitteilung 25/2019 des GB-A
Patientinnen, die an einem Lipödem im Stadium III leiden, können zukünftig unter bestimmten Bedingungen mit einer Liposuktion ambulant oder stationär zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) behandelt werden.
Dateien: Pressemitteilung_Liposuktion_GBA (78,86 kB)